Scharnier abgebrochen, keine Garantie ?

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Momtrix

Guest
Hallo,
an meinem Notebook ist nach einigen Monaten das rechte Schrnier abgebrochen. Ich habe es nur ordnungsgemäß benutzt. Es ist mir auch nicht herunter gefallen oder ähnliches.
Bei meinem vorherigen Modell passierte mir das gleiche, allerdings nach 2 Jahren und es war das linke Scharnier.

Ich habe das Notebook online zur Garantie angemeldet und es wurde per UPS abgeholt.
Jetzt hat man mir einen Kostenvoranschlag von 180.-? gemacht. Und wenn ich den Auftrag nicht vergebe, will Toshiba 61,70-? per Nachnahme haben, damit sie mir das Notebook unrep. zurück schicken.

Was haltet ihr davon ?

Ich überlege ernsthaft einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Momtrix
 
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SokarDW

Guest
Hi,

mechanische Schäden sind nicht bestandteil der Garantie.
Nach den 6 Monaten Gewährleistung musst du beweißen, dass es nicht deine Schuld war.

In dem Repaircenter wird halt nicht nach der Ursache geforscht, warum das Schanier defekt ist. Es wird nur festgestellt, dass es eine mechanische Beschädigung ist, welche nunmal meistens durch Gewalteinwirkung entstehen.
 
M

Momtrix

Guest
Hallo Sokar,
wenn das so wäre, hätten sie die Reparatur wohl innerhalb der Gewährleistung ausführen müssen müssen. Denn ich habe den am 2.8.2013 gekauft.
Und zur Garantiereparatur habe ich ihn am 29.1.2014 gemeldet.
Abgeholt wurde er am 30.1.2014 von UPS.

Grüße
Momtrix
 

Tom

Administrator , Homepage: , www.TN-Notebooks.de
Hallo

es ist natürlich schwer das hier online zu beurteilen.

Schäden die durch externe Einwirkung entstehen unterliegen weder Garantie noch Gewährleistung .
Wenn du dein Auto 3 Tage nachdem du es als Neuwagen gekauft hast gegen einen Baum fährst ........

Wenn jetzt aber nichts dergleichen passiert ist würde es unter Garantie / Gewährleistung fallen. Auch Scharniere können defekte haben. Dies ist aber auch nur meine persönliche Meinung .....

Ich würde erst mal höflich bei der Firma anrufen und mich ggf mit einem Vorgesetzten verbinden lassen. Die armen Leuts an den Hotlines können nichts dafür und haben auch keinerlei Entscheidungsgewalt.
Diesen dann einfach bitten sich das Gerät noch einmal anzusehen bevor du zu einem Anwalt gehst. Wer höflich fragt und sachlich bleibt dem wird am ehesten geholfen.

Tom
 
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